Qualitätssiegel für Betreutes Wohnen
Das Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW

Wer darf das Siegel tragen?

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Das Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW wird an Häuser vergeben, die bei einer Überprüfung die Anforderungen in vier Leistungsbereichen erfüllen.

Das Siegel wird für fünf Jahre vergeben. Nach Ablauf dieser Zeit sind zur weiteren Nutzung regelmäßige Nachprüfungen erforderlich.

Das Qualitätssiegel Seniorengerechtes Wohnen NRW erfasst im Wesentlichen alle Leistungsbereiche außer dem Grundservice (2).

Diese Anforderungen werden geprüft:

1. Bauwerk und Umfeld:

Es handelt sich um eine zentral gelegene und in eine gute Infrastruktur eingebettete barrierefreie und altengerechte Wohnung.

2. Grundservice:

Es wird ein Paket von Grund­leistungen geboten, die den haustechnischen Service, die Betreuung bzw. den persönlichen Service durch eine kompetente Betreuungsperson gewährleisten.

3. Wahlservice:

Es gibt frei wählbare zusätzliche Wahl­leistungen, die mindestens pflegerische Dienste und Kranken­pflege, haus­wirtschaft­liche Dienste und Haus­not­ruf umfassen.

4. Vertragsgestaltung:

Miet- und Betreuungs­vertrag sind fair gestaltet und die Leis­tungen sind trans­parent dar­gestellt.

Seniorengerecht Wohnen in der City
Wir prüfen das Bauwerk und sein Umfeld

Barrierefrei und mitten im Leben

1. Bauwerk und Umfeld

Wir überprüfen mehr als 100 Punkte.
Für Sie reicht ein Blick auf das Qualitätssiegel

Barrierefreiheit beginnt in der Nachbarschaft und vor der Haustür. Denn das Leben spielt sich nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände ab.

Wir stellen klare Anforderungen an das Wohnumfeld:

  • Das Gebäude liegt in zentraler Lage im Ort oder ist gut an den ÖPNV angeschlossen.
  • Eine gute Infrastruktur mit Geschäften des täglichen
  • Bedarfs, Ärzten, Apotheken etc. ist vorhanden.
  • Das Umfeld ist gut beleuchtet und bietet ausreichend Sitzgelegenheiten, die Wege sind breit genug und bieten einen sicheren Untergrund.
  • Die Wege für alltägliche Tätigkeiten sind kurz gehalten, etwa der Weg zur Müllentsorgung oder zum Parkplatz.
  • Auch soziale Infrastrukturen sowie Freizeit- und Erholungsflächen sind im direkten Umfeld zu finden.

Wir schauen ganz genau hin – außen und innen.

Schwachstellen innerhalb der Wohnung stecken oft im Detail und bleiben dem ungeübten Auge verborgen. Uns nicht!

Die eigenen vier Wände. Wohlfühlen ohne Barrieren:

  • Die Wohnungen sind ohne Stufen und Schwellen zu erreichen und auch in der Wohnung wird auf Stufen und Schwellen verzichtet.
  • Jede Wohnung hat einen eigenen Balkon oder eine eigene Terrasse, die ohne Schwellen betreten werden können. 
  • Die Türen sind breit und leicht zu öffnen. 
  • Jede Wohnung steht für sich – es gibt Möglichkeiten zum Kochen, Schlafen und ein eigenes Bad.

Soziales Miteinander. Auch die Gemeinschaftsräume nehmen wir unter die Lupe:

  • Austausch braucht Platz: Der Gemeinschaftsraum ist groß genug für alle Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Die Gemeinschaftsräume können von allen barrierefrei erreicht werden.
  • Der Gemeinschaftsraum ermöglicht verschiedene Aktivitäten wie Feiern, Treffen, Besprechungen, Beratung etc. und kann von allen genutzt werden.

Bad und Küche. So selbstständig wie möglich:

  • Die Räume bieten genügend Bewegungsfreiheit.
    Die Tür des Bades schlägt nach außen auf und kann von außen entriegelt werden.
  • Der Duschbereich ist ausreichend groß und sicher gestaltet (rutschfester Bodenbelag, bodengleicher Duschplatz).
    Haltegriffe können bei Bedarf sicher angebracht werden.
  • In der Küche kann im Sitzen gearbeitet werden.
Fensterputzer im Service-Wohnen
Wir prüfen das Serviceangebot

Nicht mehr alles selber machen!

2. Grundservice (nur Qualitätssiegel für Betreutes Wohnen!)

Enthält das Servicepaket alle wichtigen Leistungen? Verlassen Sie sich auf das Qualitätssiegel!

Wohnen mit Service bedeutet auch, dass gewisse Dienstleistungen gegeben sein müssen, damit Sie Ihr Leben im Alter genießen können. Dazu gehören unter anderem: 

Haustechnischer Service:

  • Ein Ansprechpartner (wie der Hausmeister) ist im Störungsfall für Sie erreichbar.
  • Die Behebung von Störfällen erfolgt so schnell wie möglich.
  • Tätigkeiten wie die Flurreinigung, der Mülltonnenservice, die Pflege von Garten und Außenanlagen sowie der Winterdienst werden für Sie erledigt.

Betreuung/Persönlicher Service:

  • Eine feste Betreuungs-/Kontaktperson ist persönlich und/oder telefonisch für Sie erreichbar.
  • Persönliche Beratungen werden zu verschiedenen Themen angeboten (wie alltägliche Lebensführung, Wohnsituation, Hilfemöglichkeiten, Hilfen zur Antragstellung, etc.).
  • Die Betreuungsperson hilft bei der Vermittlung weiterer Dienstleistungen.
  • Die Betreuungs-/Kontaktperson ist geschult und verfügt sowohl über fachliche Kenntnisse als auch über soziale Fähigkeiten

3. Wahlservice

Individuelle Angebote auf geprüftem Niveau. Wählen Sie nur das aus, was Sie benötigen.

Neben dem Grundservice können weitere Dienstleitungen dazu gebucht werden. Sie allein entscheiden, was und von wem.

Bereits an später denken: pflegerische Dienste und Krankenpflege

  • Ein Mindestangebot an wählbaren pflegerischen Diensten ist gewährleistet. 
  • Die Bewohner können Leistungsumfang und Dienstleister frei wählen. 

 

  • Unterstützung im Alltag: hauswirtschaftliche Dienste 

Für mehr Komfort können verschiedene Dienst­leistungen vermittelt werden. Dazu zählen: 

  • Wohnungsreinigung 
  • Essensangebot 
  • Wäschedienst 
  • Fahr- und Begleitdienste 
  • Fuß- und Nagelpflege 
  • Kleinere technische Dienstleistungen Friseur, etc. 
  • Auch ein Hausnotrufsystem gehört zu den möglichen Wahlleistungen – so sind Sie nie allein mit Fragen rund um Ihre Sicherheit.

4. Vertragsgestaltung

Wir nehmen auch das Kleingedruckte unter die Lupe.

Sicherheit und Vertrauen fängt mit einem geprüften Vertrag ohne Hintertüren an. Auch hier schauen wir für Sie ganz genau hin. 

Wir achten z. B. penibel darauf, dass alle Kosten übersichtlich und vollständig dargestellt werden – auch die von externen Dienstleistern. Außerdem überprüfen wir, ob genügend Betreuungspersonal im Verhältnis zur Anzahl der Wohnungen vorhanden ist. Damit stellen wir sicher, dass die versprochenen Serviceangebote in der Praxis auch ausreichend zur Verfügung stehen.

Die Grundlage: der Mietvertrag/Kaufvertrag 

  • Alle Leistungen sind exakt beschrieben
    (z. B. Barrierefreiheit der Räumlichkeiten). 
  • Die Kosten (z. B. Kaltmiete und Nebenkosten) werden genau ausgewiesen. Eine eintretende Pflegebedürftigkeit ist kein Kündigungsgrund.

Das zusätzliche Plus: die Serviceleistungen

  • Alle Leistungen und Kosten sind genau aufgeführt und lassen sich den jeweiligen Posten zuordnen. 
  • Mögliche Dienstleistungspartner sind klar benannt. 
  • Aus dem Betreuungsvertrag gehen eindeutig die Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Leistung hervor. 
  • Aktualität: mindestens alle drei Jahre wird der Grundservice auf Ihre Bedürfnisse hin überprüft und bei Bedarf angepasst.
  • Kostenerhöhungen müssen spätestens vier Wochen vor Eintritt schriftlich geltend gemacht und mit Ihnen besprochen werden. 
  • Ein Beschwerdemanagement ist im Betreuungs­vertrag geregelt.