Das Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW

Vorteile für Mieter und Vermieter

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Zertifizierte Qualitäts­­standards schaffen Vertrauen

Unsere Prüfung beginnt in der Regel bereits mit den Bauplänen. So können wir Mängel oft schon vor Baubeginn erkennen und korrigieren. Schön für die Bauherren – sie ersparen sich kostspielige Umbauten und können bereits während des Baus auf das Siegel verweisen. Schön für die Mieter – sie können sich darauf verlassen, dass ihr neues Zuhause die Qualitätsstandards für Betreutes Wohnen erfüllt.
Der Prüfprozess kann beginnen, sobald die erforderlichen Dokumente (siehe Teil B im Prüfungsleitfaden: Einzureichende Unterlagen) vorliegen. Anhand der einzureichenden Baupläne, Vertragsmuster und Erklärungen wird zunächst überprüft, ob das betreffende Wohnobjekt „auf dem Papier“ die grundlegenden Anforderungen des Qualitätssiegels erfüllt. Sofern das Wohnprojekt noch nicht fertiggestellt ist, darf es nach erfolgreicher Dokumentenprüfung und positivem Bescheid des Kuratoriums bereits das Siegel mit dem Zusatz „beantragt“ führen, bis der Bauprozess abgeschlossen ist.

Nach der Baufertigstellung erfolgt im zweiten Schritt eine ausführliche Vor-Ort-Begehung. Dabei wird untersucht, ob das Objekt auch in der Praxis allen Anforderungen des Qualitätssiegels an das Bauwerk, das Umfeld und das Betreuungsangebot gerecht wird.

Die Ergebnisse beider Prüfungsschritte werden anschließend in einem umfassenden Prüfbericht dokumentiert, aus dem hervorgeht, welche Kriterien eingehalten werden und an welcher Stelle Abweichungen bestehen. Der fertiggestellte Bericht wird dem Vorstand des Kuratoriums vorgelegt, der sodann über die Vergabe des Siegels sowie ggf. notwendige Nachrüstungsmaßnahmen berät und entscheidet. Zwecks Transparenz wird der Prüfbericht auch dem Auftraggeber digital zur Verfügung gestellt.

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